Der Antrag kann daher grundsätzlich anonym ohne Angabe von Gründen gestellt werden (z.B. am Telefon). Es liegt jedoch im Verfahrensermessen der Behörde, im Einzelfall einen schriftlichen Antrag oder eine Konkretisierung des Antrags zu verlangen (Jastrow/Schlatmann, Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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