er-fasst, elektronisch gespeichert und an Dritte, die Leistungen gewährt haben oder noch gewähren, übermittelt werden können. Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, Auskünfte bei Dritten zu der auf Grund des Hoch-wassers gewährten oder zu gewährenden Leistungen (z. B. Versicherungen, Spenden, sonstige ...
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Aktualisiert: 05:08 19.12.2025
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