von Futtermitteln oder Erntegut, ohne Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT; freigestellt ist die Zufütterung auf Schlägen mit LRT nach vorheriger Anzeige in extremen Witterungssituationen (z. B. Dürre) für besonders betroffene Betriebe; freigestellt ist die Zufütterung auf Schlägen mit den LRT 6440 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:16 03.04.2024
Format: PDF