wenn sich im Leitungsbereich bereits andere Leitungen (z. B. Gas) oder größere Hindernisse (große Steine/Felsen) befinden. In diesem Fall kommt man nicht um eine Aufgrabung herum. Das ausführende Unternehmen ist jedoch verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Zustand ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 21:51 02.06.2024
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