und die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten gemäß § 5 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes-Anhalt (BGG-LSA) sicherzustellen. Die Räumlichkeiten müssen am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmenden gut aufzufinden sind. Hierfür sind u. a. die Poster (vgl. B.1.5) zu nutzen. B.1.2 Datenschutz ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
Format: PDF