in Drittstaaten haben sollte. Besonders kritisch ist jedoch, dass in Deutschland Telekommunikationsdienstleister verpflichtet sind, u.a. sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern. Aus diesen Daten lassen sich genaue Schlüsse auf das Privatleben der Betroffenen, insbesondere deren Kontakt- ...
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Aktualisiert: 05:49 21.11.2025
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Aktualisiert: 05:50 21.11.2025
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