Betretungsverbot, Kontaktverbot u.a.). Zum Gewaltschutz gehören somit Maßnahmen wie:  Schutz der Privatsphäre: nicht die gewaltbetroffene Person, sondern die ge- waltausübende Person verlässt das Wohnumfeld  Schutz des Opfers vor unfreiwilligen Kontakten mit potentiellen Tätern. Das Gewaltschutzgesetz aus 2002 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 03:07 23.07.2025
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