Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:01 09.10.2024
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in ein solches anderer Art (ggf. Übergangs- regelung beachten), • die erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis (Besonderheit: Liegen zwischen der Been- digung und der Neubegründung eines Beamtenverhältnisses mehr als zwölf Monate, kann die Einstellungsbehörde oder die für Personalverwaltung zuständige Stelle eine erneute ...
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Aktualisiert: 23:23 28.08.2025
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