und der Bundes- agentur für Arbeit auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 1 B Stat G sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und bereits standardisierte elektronische Verfahren nutzen, verpflichtet, diese auch für die Übermittlung von Daten an die statisti- schen Ämter zu verwenden. ...
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Aktualisiert: 01:02 30.03.2025
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