auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens  stellen.  Das Fahrzeug muss dann nicht in Deutschland zugelassen werden, auch wenn die Jahresfrist des § 46 Abs. 6 FZV schon verstrichen ist. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen Sie mit Ihrem ukrainischen Kennzeichen  längstens bis zum 30.09.2024 ...
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Aktualisiert: 01:01 30.03.2025
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Aktualisiert: 09:12 27.09.2024
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