einer nicht in den Nummern 1 bis 4 genannten Stelle über die Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die Eignung dieser Stelle für eine solche Ausbildung von der nach Landesrecht zuständigen Stelle anerkannt worden ist. (3) Die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe ist bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen ...
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