Das Einfamilienhaus blieb bewohnbar. Gegen die Fahrzeugführerin wurde auf Grund des Sekundenschlafs ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.   Die Polizei kann an dieser Stelle nur dazu raten die Fahrt bei Müdigkeit gar nicht erst anzutreten bzw. diese an geeigneter Stelle ...
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Aktualisiert: 10:01 04.08.2025
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