rechtzeitig möglich ist, müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde abholen oder können noch die Briefwahl an Ort und Stelle nutzen. In besonderen Einzelfällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist eine Beantragung der Briefwahl noch ‑ durch entsprechend Bevollmächtigte ‑ am Wahltag bis 15 Uhr ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 13:20 04.06.2024
Format: Pressemitteilung