Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des I. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG-LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:27 01.06.2025
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Nichtamtlicher Text in der im Zeitraum des II. Tätigkeitsberichts gültigen Fassung. § 23 DSG LSA - Durchführung der Aufgaben (1) Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ...
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