Sofern Ihr Auszubildender seinen Verlängerungswunsch mündlich oder schriftlich anzeigt, bitten wir darauf zu achten, dass die Verlängerung gemäß § 11 Abs. 4 BBiG schriftlich niederzulegen und unverzüglich die Eintragung in das Berufsausbildungverzeichnis bei der zuständigen Stelle zu beantragen ist. ...
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Aktualisiert: 22:56 27.06.2023
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Aktualisiert: 01:20 02.06.2024
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