ergänzt werden muss. In dieser beispiellosen Situa tion ist der Bund bereit, den Ländern, nach Maßgabe der nachfolgenden Zusatzvereinbarung, zusätzliche 500 Millionen Euro Bundesmittel bereitzustellen. Die Länder stellen diese Mittel aus- schließlich zu den Zwecken des § 2 ihren Schulträgern ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 18:07 14.04.2023
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