und Empfänger der Beihilfe. Nur zugelassene Lieferanten können am EU-Schulprogramm teilnehmen und mit den Schulen und Kindertagesstätten Liefervereinbarungen abschließen.   Hinweis: Anträge auf Zulassung als Lieferant für Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch können bei der zuständigen Stelle ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:58 27.01.2026
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