Die Ausgabeermächtigung bemisst sich nach der Isteinnahme. Vorsorglich wird durch Haushaltsvermerk die Zahlung zugelassen, wenn in Sonderfällen - trotz Abtretungserklärung - die Erstattung durch den Ticketerwerber unmöglich werden sollte. Titelgruppe(n) 96 Personalüberbestand / Stellen- und Personalabbau ** Gemäß § 17 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:28 14.04.2023
Format: PDF