auszuschließen. Bei alternativen Setzungen ist nicht Zutreffendes zu streichen. Die Formulare sind zu stempeln oder zu siegeln sowie von den jeweils Zuständigen handschriftlich in blauer Farbe zu unterzeichnen. 2.3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Stell ...
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