auf vorübergehende Weiterbenutzung des ukrainischen Kennzeichens  stellen.  Das Fahrzeug muss dann nicht in Deutschland zugelassen werden, auch wenn die Jahresfrist des § 46 Abs. 6 FZV schon verstrichen ist. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen Sie mit Ihrem ukrainischen Kennzeichen  längstens bis zum 30.09.2024 ...
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Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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bei den öffentlichen Stellen des Bundes die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz. (2) Die Kontrolle des Bundesbeauftragten erstreckt sich auch auf von öffentlichen Stellen des Bundes erlangte personenbezogene Daten über den Inhalt und die näheren Umstände ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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