der Arbeitgeber in die elektronische Kommunikation von Beschäftigten unter Berücksichtigung von deren schützenswerten Belangen erforderlich. Die im Gesetzentwurf an mehreren Stellen vorgesehene "Einwilligung" der Beschäftigten führt zu einer erheblichen Erweiterung der (Kontroll-)Befugnisse der Arbeitgeber. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:46 04.02.2026
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