der Zuwendungen besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige bewilligende Stelle auf Grund ihres pflicht- gemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel. 1.4 Teil 1 gilt, sofern nicht in Teil 2 abweichende Rege- lungen für den jeweiligen Förderbereich getroffen worden sind. 2. Gegenstand ...
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Aktualisiert: 04:12 26.01.2025
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Informationen über die Ausübung ihrer Rechte aufgrund dieser Verordnung zur Verfügung stellen und gegebenenfalls zu diesem Zweck mit den Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten; f)    sich mit Beschwerden einer betroffenen Person oder Beschwerden einer Stelle, einer Organisation ...
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Aktualisiert: 10:18 04.06.2025
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Aktualisiert: 08:02 07.07.2024
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