Vorschriften vom 03.01.2018 (BGBl. I Nr. 2, S. 99) ist eine Zulassung der Untersuchungsstelle durch die zuständige oberste Landesbehörde oder eine von ihr benannte Stelle gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 TrinkwV notwendig. Voraussetzungen für Zulassung und Tätigwerden einer Trinkwasseruntersuchungsstelle ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 18:14 14.04.2023
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