für das überra- gend wichtige Rechtsgut hinweisen. 3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkeh- rungen enthalten, um den Kernbereich privater ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:07 17.12.2025
Format: PDF