mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) werden vom zuständigen Geheimschutzbeauftragten der jeweiligen Beschäftigungsstelle alle erforderlichen Daten zusammengetragen, die es erlauben, darüber zu entscheiden, ob die zu überprüfende Person für die sicherheitsempfindliche Stelle geeignet ist. Dies geschieht nur mit Wissen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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