im Schonzeitraum vom 1.4. bis zum 15.8. (GLÖZ 6) möglich. Eine Befreiung von den Konditionalitätsvorgaben nach GLÖZ 6 gemäß § 3 Abs. 3 des GAPKondG hinsichtlich einer Mahd kann aber hier beantragt werden. Der Antrag ist formlos unter Angabe der betreffenden Fläche und der beabsichtigten Maßnahme zu stellen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:46 04.02.2026
Format: Seite