und Unternehmen in privater Rechts- form oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen oder soweit die Angaben hier nicht erlangt werden können, die Träger dieser Erhebungseinheiten auskunftspflichtig. Nach § 11a Absatz 1 B Stat G sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ...
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Aktualisiert: 10:07 13.02.2026
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sich aus § 11 Absatz 1 F P Stat G in Verbindung mit § 15 B Stat G. Nach § 11 Absatz 2 Nummer 1 F P Stat G sind die Leitungen der staatlichen und kommunalen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechts- form oder die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen oder soweit ...
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