In meinem II. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit hatte ich empfohlen, ein Informationsregister gesetzlich zu regeln (vgl. Nr. 9.4 des II. Tätigkeitsberichts), auch da öffentliche Stellen des Landes Sachsen-Anhalt bereits jetzt nach § 11 Abs. 3 IZG LSA verpflichtet sind, geeignete Informationen ...
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