Für eine Einmessung sind Kosten mit dem jeweiligen Vermessungsbüro zu vereinbaren. Zu dessen anfallenden Kosten wird zusätzlich von der liegenschaftskatasterführenden Stelle (LVermGeo) eine Registerführungsgebühr nach der VermKostVO erhoben. Kann ich die Kosten auf Dritte übertragen? Die Kosten ...
Bereich: Geodatenportal
Aktualisiert: 03:54 10.12.2025
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