mer 1 F P Stat G sind die Leitungen der staatlichen und kommunalen Fonds, Einrich- tungen und Unternehmen in öffentlicher Rechtsform oder die für das Haus- halts-, Kassen- und Rechnungswesen zuständigen Stellen oder, soweit die Angaben hier nicht erlangt werden können, die Träger dieser Erhebungs- ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:11 03.04.2024
Format: PDF