(ArbMedVV)). Dies gilt auch für Schülerinnen/Schüler, Studierende, sonstige Personen sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen (§ 12 BioStoffV). Weitere Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden Sie auf der Seite Arbeitsschutz > Medizinischer Arbeitsschutz ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 02:25 11.02.2026
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