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AbschnittA-Variante2.2-04 R = ì l = 53.058 A = 50 l = 16.667 R = -150 l = 124.070 A = -5 0 l = 16 .66 7 R = ì l = 171.638 0+000.000 0+ 05 3.0 58 0+ 06 9. 72 4 0+193.795 0+210.461 0+382.099 20 .0 00 10 0. 00 0 20 0. 00 0 30 0. 00 0 37 5.8 49 10 8. 48 6 10 7. 58 5 10 7. 56 5 10 7. 32 5 10 6. 94 1 10 ...
Von einer Äußerung und ein Beitritt zu den Verfahren wurde abgesehen. - R - 39 Dritte Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS- CoV-2 verursachten Pandemie gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG Drucksache 98/22 Ergebnis BR/ Abstimmung ...
IV. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt vom 01.04.1997 - 31.03.1999 2. Der Landesbeauftragte Der Landesbeauftragte und seine Mitarbeiter können am Ende dieses Berichtszeitraumes auf eine Tätigkeit von fast 8 Jahren zurückblicken, davon 7 Jahre ...
zu den langfristigen Folgen für die Gesundheit, die eine SARS-CoV-2-Infektion beziehungsweise eine COVID-Erkrankung hat, insbesondere für die Nieren- und Herzgefäße, oder aber welche Rolle eine überstandene COVID-Infektion bei Krebserkrankungen haben könnte. Je mehr Menschen mitmachen, desto differenzierter ...
Anlage 2 Entschließung der 65. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 27./28. März 2003 in Dresden - Kennzeichnung von Daten aus besonders eingriffsintensiven Erhebungen Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur strategischen Fernmeldeüberwachung ...
zur Durchsetzung der neunten Corona- Eindämmungsverordnung Altmarkkreis Salzwedel: Zur Durchsetzung der 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erfolgten in dieser Woche entsprechende polizeilichen Kontrollmaßnahmen im gesamten Altmarkkreis. Verkaufseinrichtungen, Gaststätten, Tankstellen, Autohäuser, Hotels ...
der SARS-CoV-Eindämmungsverordnung belehrt und es wurde angewiesen, die Feierlichkeit aufzulösen. Nur einzelne Gäste kamen der Aufforderung nach. Die anderen Personen zeigten sich uneinsichtig und weigerten sich auch nach mehrfacher Ermahnung und Belehrung. Erst nach Androhung von Folgemaßnahmen und Zwangsanwendung verließen ...