der Raumordnung sind gemäß S 3 (1) ROG Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung und sonstige Erfordernisse der Raumordnung. Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF