Name und Unterschrift des Annahmeverantwortlichen. 6.3 Das für die Annahmekontrolle eingesetzte Personal muss nachweislich über die erforderli- che Sachkunde i. S. des § 10 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verfügen. 6.4 Die Durchführung von Kontrollen und die Kontrollergebnisse ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 22:48 08.03.2024
Format: PDF