Kommunikationsnetze mitzuteilen, - ob sie derzeit zu marktüblichen Bedingungen NGA-Breitbanddienste über ein NGA-Breitbandnetz mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 30 Mbit/s oder mehr im Gebiet anbieten oder - ob sie ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand, in den kommenden drei Jahren ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 01:34 24.10.2025
Format: PDF