Krankheit, Arbeitsunfall, Berentung oder Tod. 8. Scheidet ein/e Anspruchsberechtigte/r wegen verschuldeter fristloser Kündigung oder wegen einer vertragswidrigen Lösung des Arbeits- oder Ausbildungsver- hältnisses aus dem Betrieb aus, so entfällt der Anspruch auf Urlaubsgeld für das laufende Urlaubsjahr. ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 05:10 16.01.2026
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