das aus seiner Sicht nicht nötig sei, da sein Aktenplan in dem Aktenplan der Landesverwaltung enthalten sei. Dieser sei für das Ministerium nach der Aktenordnung, bei der es sich allerdings nur um eine Verwaltungsvorschrift handelt, verbindlich vorgesehen; Abweichungen seien nicht möglich. M. E. überzeugt ...
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Aktualisiert: 07:28 22.02.2026
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zu erhalten, wenn kein Nährstoffeintrag vom Oberhang erfolgt. Deshalb sollten bei ackerbaulicher Nutzung oberhalb der Standorte des LRT, wie sie z.B. entlang der großen eingeschnittenen Flusstäler von Saale und Unstrut üblich ist, ungedüngte Pufferstreifen von möglichst 10 m Breite angelegt werden. ...
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Aktualisiert: 03:53 07.01.2026
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