https://inet17.sachsen-anhalt.de/webClient_ST_P/public?disposition=inline&resource=infoinet.htm 3 / 5 bereitgestellt werden können. Bei einer beabsichtigten Neubildung oder Erweiterung (> 1000 m2) von Feldblöcken sind die Fachbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bezüglich der Prüfung zu beteiligen, ob umweltrechtliche bzw. andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. Erst ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:06 17.12.2025
Format: PDF