erfolgen. § 3 Abs.1 LWO KWL, LWL’in 4. Berufung a) der Beisitzer und deren Stellvertreter der Kreiswahlausschüsse und b) der Beisitzer und deren Stellvertreter und zwei Richter des OVG und deren Stellvertreter in den Landeswahlausschuss. § 12 Abs.3 und 4, § 13 Abs. 2 LWG § 3 Abs. 2 bis 4, § 8 Abs. 3 LWO § 3 ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 10:53 05.11.2025
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