vollend. 18. Lebensjahr bis nach vollendetem 23. Lebensjahr)  Berufsgruppe T2 (vor und nach vollendetem 19. Lebensjahr, ab 1. und ab 3. Berufsjahr i. d. Gruppe)  Berufsgruppe K1 (vor und nach vollendetem 19. Lebensjahr, ab 1. und ab 3. Berufsjahr i. d. Gruppe) Die nachfolgend aufgeführte Änderung ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:07 17.12.2025
Format: PDF