und Berufsgeheimnisträger und deren Berufshelferinnen und Berufshelfer gelten. Die im Entwurf enthaltene Differenzierung zwischen bestimmten Gruppen von Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern ist sachlich nicht gerechtfertigt. Für Angehörige i.S.v. § 52 StPO sollte ein Erhebungs- und Verwertungsverbot ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:46 04.02.2026
Format: Seite
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:55 28.12.2025
Format: Seite
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:56 28.12.2025
Format: Seite