als Bedingungsflächen nicht bzw. nur bei bestehendem Einvernehmen getauscht werden. Sie werden bewertet mit der Wertzahl H 19 3 Flächen ohne landwirtschaftlichen Ertrag 3.1 Straßen, Wege und Gräben erhalten die Wertzahl V 10 Gräben und sonstige Wasserflächen erhalten die Wertzahl WA 10 3.2 Ödland (OE), Unland (U), ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 00:36 23.02.2025
Format: PDF