in unmittelbarer Nähe einer Grundschule und einer Kindertagesstätte, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Im Zeitraum von 10 bis 12 Uhr konnten drei Fahrzeugführer festgestellt werden, die schneller als erlaubt die Straße befuhren. Der Spitzenreiter war mit 44 km/h unterwegs. ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 13:14 05.05.2026
Format: Pressemitteilung