an den Zufahrtswegen durch und wies rund 30 Fahrzeuge ab, in welchen sich weitere Personen in der Anreise befanden. Im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen waren keine größeren Störungen zu verzeichnen. Es wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von verfassungsfeindlicher Symbolik ...
Bereich: Pressedatenbank
Aktualisiert: 11:38 16.03.2025
Format: Pressemitteilung