ist öffentlich und für jedermann einsehbar.           Das Schiffsbauregister darf nur eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interessen dargelegt           wird.           Registerauszüge           Auszüge aus dem Binnenschiffsregister können bei der Geschäftsstelle telefonisch oder schriftlich     ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:45 10.01.2026
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