aus dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen zwischen den Beteiligten, der Teilnehmergemeinschaft und der Flurbereinigungsbehörde sind unanfechtbar erledigt. Des Seite 2/2 Weiteren sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Die öffenflichen Bücher sind berichtigt. Die gemeinschaftlichen Anlagen ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 04:06 17.12.2025
Format: PDF