sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend. II. Gründe (1) Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden. (2) Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung haben in der Zeit vom 19.2.2024 bis zum 22.2.2024 im Amt ...
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Aktualisiert: 04:06 17.12.2025
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sind für das o. g. Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen. 2. Das Flurbereinigungsverfahren ist nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung beendet. 3. Der Stadt Jessen werden die in § 150 FlurbG bezeichneten Unterlagen zur Aufbewahrung übergeben. Gründe: Der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens ...
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Aktualisiert: 04:06 17.12.2025
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Aktualisiert: 13:27 28.07.2024
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