und § 4 Abs. 2 BauGB stattfand. Wesentliches Ziel der Bauleitplanung ist es weiterhin, das Gebiet städtebaulich neu zu ordnen und es einer neuen gebietsverträglichen Nutzung zuzuführen sowie in die historisch geprägte und zum Teil denkmalgeschützte Umgebung einzubinden. Es soll ein urbanes, ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 23:45 10.01.2026
Format: Seite