(Infektionsschutz) zunächst gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet für die Dauer von 2 Jahren zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich daher ausschließlich an Personen, die bisher weder in einem befristeten noch unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt gestanden ...
Bereich: Landesportal
Aktualisiert: 20:29 29.05.2024
Format: PDF