und trifft sich mindestens zweimal im Monat. g) Die Selbsthilfegruppe besteht aus Gruppenlei- tung und Gruppenmitgliedern, die ehrenamtlich arbeiten. h) Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfe gesondertes Konto und einen Verfügungsberechtigten. i) Bei nicht verbandlich ...
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Aktualisiert: 07:26 23.07.2025
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vom 8. Oktober 2015). Rechtsgrundlage ist § 44 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der neununddreißigs- ten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchst-mengen - 39. BImSchV). Die 39. BImSchV verkörpert ...
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Aktualisiert: 01:00 30.03.2025
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